Tarifwechsel

PKV-Tarifwechsel: Dein Recht innerhalb des Versicherers

Ein Wechsel in einen anderen Tarif desselben Versicherers ist grundsätzlich ein gesetzliches Recht. Er ist kein freiwilliger Bonus ausgewählter Anbieter. Nach § 204 VVG kannst du einen Wechsel in Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung erworbener Rechte und der Alterungsrückstellung verlangen.

Was bei Mehrleistungen zu beachten ist

Bietet der neue Tarif höhere oder umfassendere Leistungen, darf der Versicherer für diese Mehrleistungen unter anderem einen Risikozuschlag, einen Leistungsausschluss oder eine Wartezeit verlangen. Deshalb müssen bisheriger und neuer Schutz genau verglichen werden.

Ein guter Wechselprozess ist trotzdem ein Qualitätsmerkmal

Für die praktische Prüfung hilft es, schriftlich nach geeigneten Tarifalternativen zu fragen. Lass dir Beitrag, Selbstbehalt und Leistungsunterschiede nachvollziehbar gegenüberstellen. Verständliche Antworten und transparente Unterlagen sind hilfreicher als die pauschale Aussage, ein späterer Wechsel sei jederzeit problemlos.

Ein niedrigerer Beitrag kann weniger Schutz bedeuten

Prüfe vor einer Reduzierung, welche Leistungen dauerhaft wegfallen. Eine spätere Rückkehr zum höheren Schutz kann neue Voraussetzungen haben. Ein Tarifwechsel ist deshalb keine zugesagte Lösung für jedes Beitragsproblem. Hinweise der Verbraucherzentrale bei Beitragssteigerungen.

Intern und extern unterscheiden: Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer gelten andere Regeln. § 204 VVG sieht bei entsprechenden Verträgen die Übertragung eines an den Basistarif geknüpften Teils der Alterungsrückstellung vor; nicht pauschal des gesamten angesparten Betrags.

Weiterlesen: Vertragsqualität prüfen · Entlastung im Alter einplanen.

Beitragsstand 2026 · redaktionell geprüft am 7. Oktober 2026

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