PKV-GKV-Rechner 2026: Rechenweg, Annahmen und Quellen
Der Rechner vergleicht den monatlichen Eigenanteil eines Angestellten unter festgelegten Annahmen. Du erhältst eine nachvollziehbare Beitragsrechnung, keine Empfehlung für einen Tarif oder einen Systemwechsel.
Die Rechengrößen 2026
| Größe | Wert |
|---|---|
| Allgemeiner GKV-Beitragssatz | 14,6 % |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 2,9 % |
| Beitragsbemessungsgrenze KV/PV | 5.812,50 € pro Monat |
| Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze | 77.400 € pro Jahr |
| Maximaler PKV-Kranken-Zuschuss | 508,59 € pro Monat |
| Maximaler Pflege-Zuschuss | 104,63 €; in Sachsen 75,56 € |
Der GKV-Zusatzbeitrag ist einstellbar. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird für den gesetzlichen Höchstzuschuss zur privaten Krankenversicherung verwendet. GKV-Werte beim BMG; PKV-Zuschuss bei der Techniker.
1. Gesetzlicher Eigenanteil
Beitragsgrundlage = kleinerer Wert aus Jahresbrutto ÷ 12 und 5.812,50 €.
Kranken-Eigenanteil = Beitragsgrundlage × (14,6 % + Zusatzbeitrag deiner Kasse) ÷ 2.
Pflege-Eigenanteil = Beitragsgrundlage × Arbeitnehmer-Pflegesatz. Dieser beträgt außerhalb Sachsens 1,8 % für Eltern beziehungsweise 2,4 % für Kinderlose ab 23 Jahren. Für Kinderlose unter 23 Jahren entfällt der Zuschlag. In Sachsen liegt der Arbeitnehmeranteil 0,5 Prozentpunkte höher. Ab dem zweiten bis zum fünften berücksichtigungsfähigen Kind unter 25 Jahren sinkt der Arbeitnehmeranteil jeweils um 0,25 Prozentpunkte. Der Elternstatus wirkt unabhängig davon, ob die Kinder noch unter 25 sind. Pflegefinanzierung beim BMG.
2. Privater Eigenanteil
Kranken-Zuschuss = kleinerer Wert aus der Hälfte des zuschussfähigen privaten Krankenbeitrags und Beitragsgrundlage × (14,6 % + 2,9 %) ÷ 2.
Pflege-Zuschuss = kleinerer Wert aus der Hälfte des zuschussfähigen privaten Pflegebeitrags und Beitragsgrundlage × 1,8 % (Sachsen: 1,3 %).
Fester privater Eigenanteil = volle Kranken- und Pflegebeiträge minus beide Zuschüsse. Das Modell unterstellt, dass deine eingegebenen Erwachsenenbeiträge vollständig zuschussfähig sind. Übernimm dafür die Werte aus der Arbeitgeberbescheinigung deines Versicherers. Nicht zuschussfähige Extras sind in diesem Modell nicht gesondert berechenbar. § 257 SGB V.
3. Selbstbehalt als Rücklage
Rücklage = angegebener jährlicher Selbstbehalt ÷ 12. Im Ergebnis wird sie zum festen privaten Eigenanteil addiert. Du gibst möglicherweise weniger aus; die Rücklage ist keine Schätzung deiner tatsächlichen Behandlungskosten. Weitere Eigenleistungen sind nicht enthalten.
4. Kinder- und Teilzeitszenario
Im Familienszenario werden die angegebenen Kinderbeiträge ergänzt. Beitragsfreie GKV-Familienversicherung und Zuschussfähigkeit privater Kinderbeiträge sind ausdrücklich wählbare Annahmen. Beiträge des Partners und zusätzliche Selbstbehalte der Kinder fehlen. Für Pflegeabschläge wird die größere Zahl aus den heute angegebenen Kindern unter 25 und der Kinderzahl im Szenario verwendet. Familienversicherung nach § 10 SGB V.
Bei Teilzeit sinkt das Modellgehalt auf deinen gewählten Anteil. Private Beiträge bleiben konstant. Die Tabelle vergleicht Situationen unter heutigen Regeln, keine zukünftigen Beitragsentwicklungen.
5. Vorsorge: Vom Entnahmeziel zur Sparrate
Diese Berechnung ist von der Beitragsrechnung getrennt. Sie schätzt keine PKV- oder GKV-Beitragsentwicklung. Der zusätzliche monatliche Bedarf ist deine frei gewählte Zielgröße in heutiger Kaufkraft. Die Verknüpfung zur Beitragsdifferenz vergleicht nur das heutige Szenario; sie unterstellt nicht, dass diese Differenz dauerhaft bleibt.
Inflation und Entnahmezeitraum
Erster monatlicher Entnahmebetrag = heutiger Bedarf × (1 + jährliche Inflation)Ansparjahre. Danach erhöht sich der Betrag jeden Monat entsprechend der Inflation. Das Zielkapital ist die Summe der abgezinsten monatlichen Entnahmen über die gewählte Dauer. Die erste Entnahme erfolgt unmittelbar zu Beginn dieser Phase. Am Modellende ist das Zielkapital aufgebraucht; ein längeres Leben wird nicht abgesichert.
Monatliche Einzahlungen
Ein effektiver monatlicher Renditesatz r wird aus der Jahresrendite R berechnet: r = (1 + R)1/12 − 1. R und Inflation werden als Dezimalwerte verwendet. Bei n Ansparmonaten beträgt der Endwertfaktor für konstante Einzahlungen am Monatsende ((1 + r)n − 1) ÷ r. Bei 0 % Rendite ist der Faktor n.
Benötigte Monatsrate = (Zielkapital − aufgezinster Endwert des vorhandenen Kapitals) ÷ Endwertfaktor; mindestens 0 €. Modellkapital deiner gewählten Sparrate = aufgezinster Endwert des vorhandenen Kapitals + Monatsrate × Endwertfaktor. Startkapital ist vollständig diesem Ziel zugeordnet. Die Sparrate bleibt nominal gleich, ohne jährliche Erhöhung.
Was die Rechnung bewusst offenlässt
Beide Renditen sind nominale Annahmen nach Kosten und vor Steuern. Der Rechner modelliert keine einzelnen Fonds, Steuerregeln, Kursschwankungen, Garantien, individuellen Zuschüsse im Ruhestand oder Folge unterschiedlicher Marktrenditen. Mit negativer Rendite lassen sich anhaltende Verluste als einfache Annahme durchspielen; auch das ist kein Börsenverlauf. Die Sensitivitätstabelle ändert allein die Ansparrendite. Die gewählten Annahmen gelten für alle Jahre ihrer Phase gleich.
Für den zusätzlichen Beitragsentlastungsbaustein in der Beitragsrechnung wird Zuschussfähigkeit unterstellt. Trage ihn nur zusätzlich ein, wenn er noch nicht im Krankenbeitrag enthalten ist. Die Zuschussobergrenze bleibt unverändert. Seine spätere Leistung wird nicht automatisch vom Entnahmeziel abgezogen, weil Beginn, weiterlaufende Beiträge und Zuschüsse individuell sind. Netto-Entlastung verstehen.
Einordnung: ETF-Risiken · Entnahmephase · Entlastungstarife (PKV-Verband).
Rechenbereich und Grenzen
- Regelmäßiges Angestelltengehalt von 24.000 bis 300.000 € im Jahr; monatliche Gehaltsbasis ohne weitere beitragspflichtige Einnahmen.
- Keine Berechnung für Selbstständige, Beamte, Studierende, Rentner, Minijobs, mehrere Jobs, Kurzarbeit oder Elternzeit ohne Gehalt.
- Keine automatische Prüfung der Versicherungsfreiheit. Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenzen, zeitliche Wechselregeln und Ausnahmen sind nicht modelliert.
- Keine Steuerwirkung, Rückerstattungen, GKV-Zuzahlungen, Leistungsbewertung, Aufnahmeprüfung oder individuelle Gesundheitsdaten.
- Teilbeträge werden auf Cent gerundet. Die tatsächliche Abrechnung kann wegen Abrechnungsdetails abweichen.
Quellen
- BMG: Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung
- BMG: Finanzierung der Pflegeversicherung
- Techniker: Arbeitgeberzuschuss zur PKV
- Gesetze im Internet: § 257 SGB V
- Gesetze im Internet: § 10 SGB V
- BMG: Wechsel zwischen GKV und PKV
Beitragsstand 2026 · redaktionell geprüft am 7. Oktober 2026
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