PKV-Angebot richtig lesen und Beiträge vergleichen
Ein niedriger Monatsbeitrag sagt noch nicht, wie viel du selbst zahlst. Für einen brauchbaren Vergleich brauchst du die einzelnen Beitragsbestandteile und den jährlichen Selbstbehalt. Lege dein Angebot und, soweit vorhanden, die Arbeitgeberbescheinigung des Versicherers daneben.
Kranken- und Pflegebeitrag trennen
Trage den vollen monatlichen Krankenbeitrag vor Arbeitgeberzuschuss ein. Der Rechner zieht den modellierten Zuschuss selbst ab. Ein bereits reduzierter Eigenanteil würde den Zuschuss doppelt berücksichtigen.
Die private Pflegepflichtversicherung kommt in das eigene Feld. Prüfe, ob eine genannte Gesamtsumme sie bereits enthält. So vermeidest du, dass sie fehlt oder zweimal auftaucht.
Selbstbehalt als Budget einplanen
600 € jährlicher Selbstbehalt entsprechen 50 € monatlicher Rücklage. Das ist ein Budget für mögliche Ausgaben, keine Vorhersage deiner Arztkosten.
Zusatzbausteine nicht doppelt zählen
Einen Beitragsentlastungsbaustein nur zusätzlich eintragen, wenn er noch nicht im Krankenbeitrag steckt. Das Modell setzt für die Erwachsenenbeiträge vollständige Zuschussfähigkeit voraus. Prüfe sie anhand der Arbeitgeberbescheinigung. Nicht zuschussfähige Extras lassen sich derzeit nicht getrennt abbilden.
Krankentagegeld hat ebenfalls kein eigenes Eingabefeld. Kläre bei einem separaten Beitrag die Zuschussfähigkeit und den benötigten Versicherungsschutz; rechne nicht ungeprüft mit einer hälftigen Kostenübernahme. Angebote mit unterschiedlichen zuschussfähigen und nicht zuschussfähigen Bestandteilen benötigen eine ergänzende Einzelrechnung.
Beiträge vergleichen, Leistungen mitprüfen
Das Ergebnis ist eine Rechnung vor Steuern. Es bewertet weder Leistungen noch Aufnahmebedingungen und berücksichtigt keine Beitragsrückerstattung. Für Kinder musst du eigene Beiträge und die Voraussetzungen der Familienversicherung prüfen. Partnerbeiträge und zusätzliche Selbstbehalte der Kinder fehlen im Modell.
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Quellen und Einordnung
- § 257 SGB V: Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung
- Techniker: Zuschuss und Höchstwerte für Kranken- und Pflegeversicherung
- BMG: Grundlagen der privaten Krankenversicherung
Die Eingabehinweise und das angenommene Zahlenbeispiel folgen dem offengelegten Rechenmodell.
Beitragsstand 2026 · redaktionell geprüft am 8. Oktober 2026
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